Hochschule Harz
W2-Professur für Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Kommunalrecht Am Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz ist zum schnellstmöglichen Zeitpunkt eine auf zunächst 3 Jahre befristete Professur zu besetzen. Die Hochschule Harz strebt einen höheren Anteil von Frauen im wissenschaftlichen Bereich an. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Aufgaben Der:Die zukünftige Stelleninhaber:in vertritt das Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Kommunalrecht und nach Möglichkeit auch das kommunale Management in Forschung und Lehre. Anforderungen • Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium und Erfüllung der Voraussetzungen nach § 5 Deutsches Richtergesetz • Nachgewiesene vertiefte Kenntnisse im Kommunalrecht • Besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer beruflichen Praxis, von der grundsätzlich drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs (idealerweise als Führungskraft in der Kommunalverwaltung oder in der Beratung von Kommunen) ausgeübt werden sollen • Bereitschaft zur praxisorientierten Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen • Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung • Besondere pädagogische Eignung und Bereitschaft zur Übernahme einschlägiger und verwandter Lehrveranstaltungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen des Fachbereichs, auch am Wochenende und in englischer Sprache Voraussetzungen Die Berufung setzt die Erfüllung der allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen nach § 35 Hochschulgesetz (HSG LSA) voraus. Arbeitsbedingungen Die Besetzung der Stelle kann in einem befristeten Beamtenverhältnis auf Zeit (3 Jahre) oder durch Dienstvertrag erfolgen. Eine Verlängerung oder Entfristung ist grundsätzlich möglich. Bei bestehendem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kann die sofortige Ernennung in ein solches erfolgen. Die Höhe der Besoldung bzw. des Entgeltes richtet sich nach den für Beamt:innen des Landes Sachsen-Anhalt geltenden Bestimmungen (W2-Grundbesoldung mit leistungsbezogenen Komponenten). Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen sind Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Bei gleicher Eignung und Leistung haben Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte Vorrang. Stellenanzeige automatisch mit KI zusammengefasstRecht Professor, Professorin Lehre & Forschung, Wissenschaft Personal, Recht, Patentierung Hochschule für angewandte Wissenschaften Vollzeit